Guten Morgen,
einer unserer Mandanten hat ein Unternehmen in Deutschland, wohnt aber selbst in den USA.
Sämtliche Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice.
Unser Mandant würde nun gerne eine Mitarbeiterin sozialversicherungspflichtig (Midijob) einstellen, die ebenfalls in den USA wohnt und ihn im Homeoffice ein wenig unterstützen soll.
Ist dies möglich und wie wäre die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig einzustufen?
Welche Beitragsgruppe bzw. Personengruppe wäre hier anzuwenden?