Expertenforum - SV-Pflicht bei Homeoffice im nicht europäischen Ausland (USA)

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  • 01
    SV-Pflicht bei Homeoffice im nicht europäischen Ausland (USA)

    Guten Morgen,


    einer unserer Mandanten hat ein Unternehmen in Deutschland, wohnt aber selbst in den USA.

    Sämtliche Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice.


    Unser Mandant würde nun gerne eine Mitarbeiterin sozialversicherungspflichtig (Midijob) einstellen, die ebenfalls in den USA wohnt und ihn im Homeoffice ein wenig unterstützen soll.


    Ist dies möglich und wie wäre die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig einzustufen?

    Welche Beitragsgruppe bzw. Personengruppe wäre hier anzuwenden?


     

  • 02
    RE: SV-Pflicht bei Homeoffice im nicht europäischen Ausland (USA)

    Hallo KHDL,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Da die betreffende Person in den USA (Homeoffice) beschäftigt werden soll, kann - auch wenn sich der Arbeitgebersitz in Deutschland befindet - Sozialversicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften nicht entstehen. Beitrags- und Personengruppenschlüssel nach deutschen Regelungen sind demzufolge nicht zu verwenden.
     
    Ob und in welchen Versicherungszweigen in Ihrem Fall Versicherungspflicht in den USA besteht, ist mit dem dort zuständigen Versicherungsträger zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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