Hallo liebes Expertenteam,
wenn ein Mitarbeiter in der Freistellungsphase der ATZ am 30.06.2022 verstirbt, muss dann das Wertguthaben als Korrektur für Juni abgerechnet und verbeitragt werden oder als neue Abrechnung im Juli? Es gibt da leider die unterschiedlichsten Angaben.
Vielen Dank