Wir haben einen Kollege, bei dem der Krankengeldbezug zu 15.12.2025 endet und er dadurch ab dem 16.12.2025 bei uns in ein ruhendes Arbeitsverhältnis eintritt. Mit welchem Meldegrund muss er zum 15.12.2025 in der Meldung zur Sozialversicherung abgemeldet werden?
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SV-Meldung bei Aussteuerung nach Ende Krankengeldbezug
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RE: SV-Meldung bei Aussteuerung nach Ende Krankengeldbezug
Guten Tag,
bei der Abmeldung des ausgesteuerten Mitarbeiters ist entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis auch nach dem Ende des Krankengeldbezuges fortbesteht.
Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert (z. B. nach dem Ende des Krankengeldbezugs), jedoch nicht länger als einen Monat.
In Ihrem Sachverhalt ist bei arbeitsrechtlich weiter fortbestehendem Arbeitsverhältnis eine Abmeldung zur Sozialversicherung mit Grd. 34 für den Zeitraum 16.12.25 bis 15.01.2026 zu erstellen.
Abweichend ist in den Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterbesteht, der Arbeitnehmer jedoch Arbeitslosengeld erhält, die Monatsfrist nicht anzuwenden. Hier ist eine Abmeldung zum letzten Tag des Krankengeldbezugs mit dem Abgabegrund „30“ vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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