Liebe AOK-Team,
wir haben folgende Frage: für einen verstorbenen Mitarbeiter ist im Folgemonat noch eine Urlaubsabgeltung nach den Daten/Merkmalen des/r Erben abzurechnen - hier die Ehepartnerin.
Wir ist das sv-rechtlich zu werten? Ist die Erbin u. a. mit den Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüsseln des verstorbenen Mitarbeiters abzurechnen? Was ist ggf. sonst noch an Besonderheit zu beachten?
DANKE vorab und viele Grüße, D. Mayer