Expertenforum - SV-Beitrag für Ehepartner(in) eines verstorbenen Mitarbeiters

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  • 01
    SV-Beitrag für Ehepartner(in) eines verstorbenen Mitarbeiters

    Liebe AOK-Team,

    wir haben folgende Frage: für einen verstorbenen Mitarbeiter ist im Folgemonat noch eine Urlaubsabgeltung nach den Daten/Merkmalen des/r Erben abzurechnen - hier die Ehepartnerin.

    Wir ist das sv-rechtlich zu werten? Ist die Erbin u. a. mit den Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüsseln des verstorbenen Mitarbeiters abzurechnen? Was ist ggf. sonst noch an Besonderheit zu beachten?

    DANKE vorab und viele Grüße, D. Mayer

  • 02
    RE: SV-Beitrag für Ehepartner(in) eines verstorbenen Mitarbeiters

    Hallo D. Mayer,
     
    bei Zahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen). 

    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag erarbeitete Arbeitsentgelt (z. B. Leistungsentgelte), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung. 
     
    Urlaubsabgeltungen verstorbener Mitarbeiter stellen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a Sozialgesetzbuch (SGB) IV dar und unterliegen nach diesen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, d. h., auch diese Zahlung ist beitragsrechtlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Entgelt dem Verstorbenen zuzurechnen.
     
    Sowohl eine Verbeitragung als auch die Erstellung von Meldungen über die Erben erfolgt in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: SV-Beitrag für Ehepartner(in) eines verstorbenen Mitarbeiters

    Liebes AOK-Team, danke für die schnelle Antwort.

    Eine kurze Rückfrage noch dazu: wie sieht es aus, wenn der Verstorbene bereits im Krankengeldbezug war und keine SV-Tage im Sterbejahr hat.

    Muss ich die Urlaubsabgeltung dann trotzdem auch beim Verstorbenen abrechnen?

    Viele Grüße D. Mayer

  • 04
    RE: SV-Beitrag für Ehepartner(in) eines verstorbenen Mitarbeiters

    Hallo D. Mayer,
     
    wird diese Einmalzahlung nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, erfolgt die Zuordnung an den verstorbenen Arbeitnehmer zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr, selbst dann, wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Sofern sich keine Zuordnung ins Vorjahr im Rahmen der Märzklausel ergibt, also diese erst nach dem ersten Quartal des Jahres gezahlt wird und keine SV-Tage im laufenden Jahr vorhanden sind, wäre sie beitragsfrei zu beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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