Sehr geehrte Damen und Herren,
darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nachträglich Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge zurück fordern, wenn die jährliche Geringfügikeitsgrenze überschritten ist?
Sachverhalt:
AN arbeitet auf Minijobbasis als Pflege im Klinikum. Der Minijob wird zum 31.12.2024 beendet.
Es lagen schwankende monatliche Bezüge vor. Immer knapp unter bzw. über den Minijobgrenze von montl. EUR 538,00. Im November wurde ein Weihnachtsgeld von einen Gehalt bezahlt. Der Arbeitgeber hat rückwirkend ab August 2024 den Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig korrigiert und fordert nun im November 2025 die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeträge zurück. Darf der Arbeitgeber das? Wo ist das geregelt?
Viele Dank für Ihre Unterstützung.