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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Stundenspende an Kollegen

    Hallo,

    wir haben einen Mitarbeiter der einige Stunden auf dem Gleitzeitkonto stehen hat. Ausbezahlen möchte er sich die Stunden nicht lassen und daher seine Frage, ob er die Stunden (ca. 120 Stunden) einem Kollegen schenken könne. Ist dies sozialversicherungsrechtlich möglich?

    Viele Grüße Jasmin Mohnke

  • 02
    RE: Stundenspende an Kollegen

    Sehr geehrte Frau Mohnke,
     
    verzichten Arbeitnehmer zugunsten einer Spende auf Teile des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens auf einem Arbeitszeitkonto, bleiben diese Entgeltbestandteile trotz einer ggf. bestehenden Steuerfreiheit grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
     
    Eine Ausnahmeregelung besteht aufgrund der aktuell geltenden Sozialversicherungsentgeltverordnung lediglich für Naturkatastrophen im Inland. Die Ausnahmeregelung des §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SvEV regelt die beitragsrechtliche Behandlung steuerfreier Zuwendungen von Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden. 
    Diese Voraussetzung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht gegeben, so dass Beitragspflicht besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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