Expertenforum - Stufenweise Wiedereingliederung bei neuem Arbeitgeber

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  • 01
    Stufenweise Wiedereingliederung bei neuem Arbeitgeber

    Ein ehemaliger Arbeitnehmer möchte gerne wieder bei seinem alten Arbeitgeber arbeiten. Aktuell ist er in keinem Arbeitsverhältnis und bezieht Krankengeld. Die Arbeitsaufnahme wäre im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber würde der Wiedereingliederung zustimmen.

    Ist dies bei dem neuen Arbeitgeber möglich?

    Wie und welche Meldungen (Anmeldung) müssen vom Arbeitgeber erfolgen?

    Der Arbeitnehmer würde während der Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld und keinen Arbeitslohn vom Arbeitgeber erhalten, oder?

     

  • 02
    RE: Stufenweise Wiedereingliederung bei neuem Arbeitgeber

    Guten Tag,
     
    für die Zeit einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. In der Regel erhalten diese Personen während der Wiedereingliederung eine Lohnersatzleistung wie z. B. Krankengeld.
       
    Sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch eine Vereinbarung zur Entgeltzahlung vorliegen, ist eine Anmeldung zu Beginn der Wiedereingliederung zu veranlassen. Ansonsten erfolgt eine Anmeldung erst mit der Wiederaufnahme der normalen Tätigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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