Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Studentin schreib Masterarbeit im Betrieb mit Entlohnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten eine Studentin in unserem Unternehmen beschäftigen, die ihre Masterarbeit bei uns anfertigt. Die Bedingungen sind wie folgt:

    Tätigkeitszeitraum: 05.01 bis 08.03.2026 (innerhalb von etwa 9 Wochen, in einem festen Zeitfenster).

    Vergütung: Die Studentin erhält ein monatliches Entgelt von 520 EUR im genannten Zeitraum.

    Betreuung: Die Studentin wird durch einen fachlichen Mitarbeiter unseres Unternehmens unterstützt.

    Hochschule: Die Studentin ist immatrikuliert und schreibt ihre Masterarbeit entsprechend der Prüfungsordnung ihrer Hochschule.

    Nach Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen konnten wir bisher keinen direkten Hinweis darauf finden, ob die Bearbeitung der Masterarbeit explizit als Pflichtbestandteil im Rahmen eines Praktikums rechtlich abgewickelt werden kann. Welche Beschäftigungsart wäre möglich? Wir würden uns über eine umfassende Einschätzung freuen, um die Beschäftigung der Studentin rechtlich korrekt umsetzen zu können. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen oder eine spezifische Dokumentation notwendig sein, lassen Sie es uns bitte wissen.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • 02
    RE: Studentin schreib Masterarbeit im Betrieb mit Entlohnung

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Bachelorarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Bachelorarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Bachelorarbeit gezahlt wird.
      
    Die Tätigkeit als Werkstudent kann also neben einem Masteranden-Arbeitsverhältnis bestehen. In diesen Fällen fallen die Arbeitsstunden für die Masterrarbeit nicht unter die 20-Stunden-Grenze und ein eventuell gezahltes Entgelt wäre sozialversicherungsfrei. Werden die Tätigkeiten aber innerhalb eines Unternehmens durchgeführt, ist eine klare Abgrenzung notwendig. Die Tätigkeiten müssten vertraglich und organisatorisch strikt voneinander getrennt werden.
     
    Wenn Sie die Splittung der Tätigkeit als Werkstudent mit der Erstellung der Bachelorarbeit schriftlich/vertraglich strikt voneinander trennen können, spricht nichts dagegen die Beschäftigung nach dem Werkstudentenprinzip durchzuführen (BGRU 0100).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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