Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine Studentin in unserem Unternehmen beschäftigen, die ihre Masterarbeit bei uns anfertigt. Die Bedingungen sind wie folgt:
Tätigkeitszeitraum: 05.01 bis 08.03.2026 (innerhalb von etwa 9 Wochen, in einem festen Zeitfenster).
Vergütung: Die Studentin erhält ein monatliches Entgelt von 520 EUR im genannten Zeitraum.
Betreuung: Die Studentin wird durch einen fachlichen Mitarbeiter unseres Unternehmens unterstützt.
Hochschule: Die Studentin ist immatrikuliert und schreibt ihre Masterarbeit entsprechend der Prüfungsordnung ihrer Hochschule.
Nach Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen konnten wir bisher keinen direkten Hinweis darauf finden, ob die Bearbeitung der Masterarbeit explizit als Pflichtbestandteil im Rahmen eines Praktikums rechtlich abgewickelt werden kann. Welche Beschäftigungsart wäre möglich? Wir würden uns über eine umfassende Einschätzung freuen, um die Beschäftigung der Studentin rechtlich korrekt umsetzen zu können. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen oder eine spezifische Dokumentation notwendig sein, lassen Sie es uns bitte wissen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung