Ich möchte eine 25-jährige Studentin bis zum Studienabschluß (Fachschule) im Midijobbereich mit ca. 15 Std./Wo (ca. 1.000 €) beschäftigen. Ist das steuer- und sozialversicherungspflichtig möglich oder muß sie sich studentisch krankenversichern und kann dann nur als kurzfristig Beschäftigte bis zum Abschluß im Mai/Juni 2026 abgerechnet werden?
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Studenten mit Midijob
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RE: Studenten mit Midijob
Hallo Betriebshilfsmittel,
Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
Solange die betroffene Person monatlich mehr als 603,00 € verdient, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, gehört sie vom Erscheinungsbild her zum Personenkreis der Werkstudenten. Damit besteht in diesen Fällen (alternativlos) Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.
Der Arbeitgeber hat also die versicherungsrechtliche Beurteilung jeweils nach den vorgenannten Kriterien vorzunehmen. Ein „Verzicht“ auf die Werkstudentenregelung durch die betroffene Person ist nicht möglich.
Sofern die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen sollten, kann diese sozialversicherungsfrei über die Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
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