Expertenforum - Student - ruhendes Beschäftigungsverhältnis

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  • 01
    Student - ruhendes Beschäftigungsverhältnis

    Hallo zusammen,

    unser externer Mandant hat bei einem Studenten eine AV-Anpassung vorgenommen.

    Aus dieser geht hervor, dass die Beschäftigung innerhalb der Zeit vom 19.08.2024 - 16.10.2024 ruht. Ab 17.10.2024 geht das Arbeitsverhältnis bei dem Mandanten wie vereinbart weiter.


    Mit welchem Meldegrund hat die SV-Meldung zu erfolgen?

  • 02
    RE: Student - ruhendes Beschäftigungsverhältnis

    Guten Tag,
     
    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt also als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung länger als einen (Zeit-)Monat andauert, endet sozialversicherungsrechtlich, unabhängig von den arbeitsrechtlichen Regelungen, die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, so dass eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstatten ist.
     
    Bei Wiederaufnahme erfolgt die Anmeldung mit dem Grund 13.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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