Hallo Expertenforum,
ist bei folgendem Fall eine kurzfristige Beschäftigung möglich:
- Student, als "ordentlicher Studierender" eingeschrieben
- Immatrikulationsbescheinigung liegt vor
- bisher wurde keine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt
- Die Beschäftigung ist befristet vom 23.09.2025 bis 10.10.205, 40 Stunden / Woche
- Das Wintersemester hat am 01.10.2025 begonnen
Vielen Dank für Ihre Hilfe