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  • 01
    Student - kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Expertenforum,


    ist bei folgendem Fall eine kurzfristige Beschäftigung möglich:

    - Student, als "ordentlicher Studierender" eingeschrieben

    - Immatrikulationsbescheinigung liegt vor

    - bisher wurde keine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt

    - Die Beschäftigung ist befristet vom 23.09.2025 bis 10.10.205, 40 Stunden / Woche

    - Das Wintersemester hat am 01.10.2025 begonnen


    Vielen Dank für Ihre Hilfe


     

  • 02
    RE: Student - kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Lohnabrechner04,
     
    Personen, bei denen der Status des „ordentlichen Studierenden“ vorliegt, können grundsätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Es ist jeweils bei Beginn einer Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen die maßgebende Zeitgrenze überschreitet.
     
    Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, kann die bei Ihnen ausgeübte kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Die Tatsache, dass diese das Wintersemester hinein ragt, hat auf die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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