Expertenforum - Strom tanken Poolfahrzeug

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Strom tanken Poolfahrzeug

    Guten Tag,

    wir haben eine Mitarbeiterin die ein Elektroauto, kein Hybrid - des Betriebs fährt.

    Die Mitarbeiterin ist Bezirksleiterin im Außendienst und hat keine erste Tätigkeitsstätte.

    Sie fährt zwischen den Betrieben und auch privat mit dem KFZ.

    Sie hat zuhause keine Möglichkeit das Auto zu laden, im Betrieb gibt es aber Lademöglichkeiten.

    Die Mitarbeiterin hat jetzt aber an fremden Ladestationen mit denen der AG nichts zu tun hat, bisher ab 01.11. - 18.11.24 Ladestrom von EUR 163,00 aus eigener Tasche bezahlt. Jetzt möchte die MA gerne die Erstattung dafür vom AG.

    Wir haben nicht ermitteln können ob es dafür eine steuerbegünstigte Möglichkeit der Erstattung gibt, oder der komplette Betrag als steuerpflichtiger Sachbezug gilt oder ob auf Privatfahrten und Geschäftsfahrten aufzuteilen ist und wie diese zu behandeln sind. Wie sollen wir hier verfahren?

    Danke für Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

  • 02
    RE: Strom tanken Poolfahrzeug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    entsprechend der Handhabung bei Verbrenner-Pkw ist für die Privatnutzung dienstlicher Fahrzeuge bei Erfassung des Nutzungsvorteils durch Pauschalsätze (anteiliger Listenpreis monatlich für die Nutzung im Allgemeinen und anteiliger Listenpreis je Entfernungskilometer für die Arbeitswege) auch der jeweilige Treibstoff arbeitnehmerseits "abgegolten". Zahlen Arbeitnehmer in solchen Fällen Treibstoffkosten also (zunächst) selbst (im geschilderten Sachverhalt: Stromkosten bei E-Fahrzeug), so kann die Erstattung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 50 EStG (als Auslagenersatz) steuerfrei erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.