Sehr geehrte Damen und Herren, Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt: Geschenke an Geschäftspartner Bruttowert 10,50 € = Netto 8,82 €. Steuerwerbegeschenke bis 10,00 € unterliegen nicht der pauschalen Lohnsteuer von 30 %.
Handelt es sich in unserem Fall um ein nicht der pauschalen Lohnsteuer unterliegendes Geschenk, da der Nettowert unter 10,00 € liegt?
Vielen Dank Kluge