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  • 01
    Streuwerbegeschenke

    Sehr geehrte Damen und Herren, Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt: Geschenke an Geschäftspartner Bruttowert 10,50 € = Netto 8,82 €. Steuerwerbegeschenke bis 10,00 € unterliegen nicht der pauschalen Lohnsteuer von 30 %.

    Handelt es sich in unserem Fall um ein nicht der pauschalen Lohnsteuer unterliegendes Geschenk, da der Nettowert unter 10,00 € liegt?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Streuwerbegeschenke

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Thematik ist nicht gesetzlich geregelt. Von Seiten der Finanzverwaltung wird aber (BMF-Schreiben vom 19.05.2015, Randnummer 10) auf die "Anschaffungs- oder Herstellungskosten" abgestellt. Demnach ist Umsatzsteuer dann in den 10-Euro-Betrag einzurechnen, wenn kein Vorsteuerabzug besteht. (Vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten dürfen also den Betrag von EUR 10 umsatzsteuernetto nutzen.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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