Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Die Ausbildung als Physiotherapeut ist eine rein schulische Ausbildung, bei der eine Person mit einer Schule einen Ausbildungsvertrag schließt. Der Schüler erhält keine Vergütung und muss zusätzlich ein monatliches Schulgeld bezahlen.
Wir möchten so einem Schüler ein „Stipendium“ geben, d. h. der Schüler bekommt von uns monatlich 450 Euro während seiner Ausbildung. Der Schüler muss während seiner Ausbildung keine Gegenleistung erbringen (keine Arbeitspflicht). Der Schüler verpflichtet sich aber, nach Ablauf der Ausbildung für mindestens 24 Monate beim Stipendiengeber für eine vorab definierte Vergütung als Physiotherapeut zu arbeiten. Werden die 24 Monate nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Schüler das Stipendium ganz bzw. teilweise zurück zu zahlen.
Frage: Besteht Sozialversicherungspflicht? Welcher Personengruppenschlüssel und welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden?
Vielen Dank.