Hallo zusammen,
wir haben bei uns vermehrt Anfragen bzgl. Stillbeschäftigungsverbot bei den Erzieherinnen im Kindergarten.
Greift der § 12 MuschG auch bei den Erziehern? Sie sind in dem Sinne keinen Gefahrenstoffen ausgesetzt. Oder ist das erst einmal irrelevant, wenn der Arzt ein solches Verbot ausstellt?
Und wie ist der Ablauf nach 12 Lebensmonaten des Kindes, wo muss dann die Stillbescheinigung eingereicht werden?
Kann ein Stillbeschäftigungsverbot erst nach einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen? Auch wenn, wir keine Gefahr sehen?
Danke schön