Sehr geehrtes Expertenteam,
das Thema wurde hier bereits mehrfach angesprochen. Dennoch sind wir uns unsicher und fragen deshalb nach.
Ist es korrekt, dass die Voraussetzungen der Familienversicherung zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. gemeinsamen Haushaltsaufnahme erfüllt sein müssen, damit die Stiefkinder berücksichtigt werden? Oder reicht die häusliche Aufnahme?
Wie prüft der Arbeitgeber den Sachverhalt?
Besten Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)