Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist zum 31.10.2025 ausgeschieden, da sie ab dem 01.11.2025 Rente bezieht.
Es werden noch Urlaubstage und Plusstunden ausgezahlt, so dass im November eine Rückrechnung für Oktober erfolgt.
Der Steuerzufluss wird hier entsprechend berücksichtigt.
Uns ist unklar, inwieweit die Mitarbeiterin ggf. bei einem anderen AG während ihrer Rente ein SVpflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt.
Dürfen/müssen wir mit Steuerklasse 6 abrechnen- bzw. wie ist es allgemein bei Mitarbeitern, die in Rente gehen und Nachzahlungen erfolgen.
Vereinzelte Mitarbeiter geben einen ausreichende Informationen, wo wir es uns auch nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass sie keine neue Beschäftigung aufnehmen, bei manchen ist es jedoch ungewiss.
Wie verhält es sich, wenn wir mit der regulären Steuerklasse abrechnen und sich im Nachgang rausstellt, dass sie doch einen weiteren AG gehabt hätte?
Mit Abrechnung der Steuerklasse 6 hätte die Mitarbeiterin zwar im ersten Moment einen Nachteil, jedoch mit Steuererklärung erfolgt die entsprechende Gegenrechnung.
Ist es ein grundsätzliches muss mit Steuerklasse 6 abzurechnen oder in diesem Fall ein kann?
Bitte um Hilfestellung.
Danke.