Expertenforum - Steuerliche Betrachtung bei befristeter, mobiler Arbeit in Schweden

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  • 01
    Steuerliche Betrachtung bei befristeter, mobiler Arbeit in Schweden

    Liebes Expertenteam,

    ein Mitarbeitender von uns möchte im Sommer befristet für 2 Jahre nach Schweden auswandern und weiterhin mobil für uns tätig sein. Was muss steuerrechtlich berücksichtigt werden?

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

    MfG, Perso_MD

  • 02
    RE: Steuerliche Betrachtung bei befristeter, mobiler Arbeit in Schweden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir unterstellen, dass (1) der Arbeitnehmer während der beiden Jahre jeweils länger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Schweden verbleibt und (2) der Arbeitnehmer auch während dieses Zeitraums in Deutschland eine Wohnung beibehält oder (z.B. bei Familienangehörigen) verfügbar hat. Sollten diese Annahmen nicht zutreffen, bitten wir Mitteilung.


    Mit den vorgenannten Vorgaben ergibt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 des Deutsch-Schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerungszuständigkeit in Schweden. Gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a DBA sind die in Schweden erarbeiteten Einkünfte in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt (werden also bei der Festsetzung des Steuersatzes für die sonstigen, in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt).


    Für die in Schweden einzuhaltenden steuerlichen Vorschriften können wir leider keine Auskunft erteilen; empfehlenswert ist eine Anfrage beim dort zuständigen Wohnsitz-Finanzamt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Steuerliche Betrachtung bei befristeter, mobiler Arbeit in Schweden

    Liebes Expertenteam,


    danke für die schnelle Rückmeldung.

    Wir gehen erst einmal davon aus, dass der Mitarbeitende keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben wird, sondern dieser sich auf Schweden verlagert.

    Wie verhält es sich dann?


    Herzliche Grüße!

  • 04
    RE: Steuerliche Betrachtung bei befristeter, mobiler Arbeit in Schweden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Aufgabe des festen Wohnsitzes in Deutschland entfällt (eventuell) die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (bei Fehlen sonstiger, in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtiger Einkünfte) der Progressionsvorbehalt nach Doppelbesteuerungsabkommen.


    Die Einkommensbesteuerung würde dann vollständig in Schweden erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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