Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitangestelltenverhältnis.
Parallel übt dieser Mitarbeiter hauptberuflich eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis aus. D.h. dieser erhält von uns keinen Arbeitgeberzuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Mitarbeiter hat uns von seinem privaten Krankenversicherungsinstitut eine Bescheinigung über die Höhe der abzugsfähigen Beitragsanteile zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 EStG vorgelegt.
Können wir diese Beträge im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen, auch wenn kein AG-Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung über die Gehaltsabrechnung geleistet wird?
Vielen Dank.