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  • 01
    Steuerklassenwechsel_während Bezug von Krankengeld

    Liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin hat uns im allgemeinen gefragt, wie folgender Sachverhalt anzusehen ist:


    Die Mitarbeiterin befindet sich in der Steuerklasse 4.

    Ihr Mann befindet bezieht aktuell Krankengeld. Die 78 Wochen enden im Oktober.


    Der Gedankengang der Mitarbeiterin war, inwieweit es sinnvoll ist die Steuerklasse zu wechseln (Wechsel in 3/5) bzw. ob dies überhaupt möglich ist.


    -wie ist es zu sehen, wenn Krankengeld bezogen wird --> zählt dies als Einkommen, so dass die Steuerklasse hier bereits gewechselt werden hätte können oder wird hier die Betrachtung herangezogen, was würde man verdienen, wenn man regulär arbeiten würde.


    Danke vorab.

     

  • 02
    RE: Steuerklassenwechsel_während Bezug von Krankengeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Situation ist der Wechsel in die Lohnsteuerklassen 3 und 5 möglich (jederzeit mit Wirkung für den Folgemonat; § 39 Abs. 6 Satz 3-6 EStG) und sinnvoll, wenn der Ehemann mit Krankengeldbezug in Steuerklasse 5 eingereiht wird.


    Das Krankengeld ist weder einkommens- noch lohnsteuerpflichtig und wirkt sich erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung aus (wegen des Progressionsvorbehalts, also durch Berücksichtigung beim Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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