Guten Tag,
eine MA eines Mandanten war die 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes im Beschäftigungsverbot und hatte im August Steuerklasse 4 und die anderen Monate Steuerklasse 5 laut Meldung des Finanzamtes.
Durch den Steuerklassenwechsel ist das Netto der letzten beiden Monate vor Beginn des Mutterschutzes niedriger.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich von dem tatsächlen niedrigeren Netto vor Beginn des Mutterschutzes ausgehen? Dann wäre das tägliche Netto für den Zuschuss des Arbeitgebers niedriger.
2. Oder muss ich das netto für alle 3 Monate mit der beseren Steuerklasse wählen, obwohl sich die MA selbst zum Steuerklassenwechsel entschieden hat und der AG darauf keinen Einfluss hat.
Da die MA in den Vorjahren wohl sehr viel Kommunikation über einenRechtsanwalt hat laufen lassen, würde ich diese Problematik gerne vorab klären.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.