Expertenforum - Steueridentifikatonsnummer

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  • 01
    Steueridentifikatonsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine AN von uns wohnte zuvor in Italien und hat jetzt ihren Wohnsitz in DE. Sie hat sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde angemeldet. Sie müsste doch automatisch die ID-Nummer zugeteilt bekommen oder muss sie zusätzlich noch was machen? Bis zu drei Monaten kann auch auch ID-Nummer abgerechnet werden oder bin ich da falsch?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Steueridentifikatonsnummer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde wird vom Bundeszentralamt für Steuern (ohne weiteren Antrag) die Steuer-Identifikationsnummer postalisch an die gemeldete Adresse verschickt. Sollte dies nicht geschehen oder die Postsendung verloren gehen, kann eine erneute Übermittlung online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden (www.bzst.de unter "Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?"). Die Übersendung erfolgt dann erneut (zwingend) postalisch.


    Solange die Steuer-ID des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber nicht vorliegt, ist gemäß § 39c EStG zu verfahren. Gemäß des dortigen Abs. 1 Satz 2 kann der Arbeitgeber für maximal drei Monate auch ohne Steuer-ID bei der Lohnsteuerberechnung "die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale ...zugrunde legen". Wenn innerhalb der 3-Monats-Frist die Steuer-ID nicht nachgereicht wird, muss (rückwirkend) Lohnsteuer nach Steuerklasse VI abgeführt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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