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  • 01
    Steuerfreiheit Überstundenzuschläge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage betreffend der Regelung zum 01.01.2026 „Steuerfreiheit Überstundenzuschläge“.

    Wir zahlen für Samstagsdienste freiwillig einen Zuschlag von 50 % für die geleistete Arbeit aus. Würde die Steuerfreiheit auch diese Samstagsdienste betreffen, oder orientiert sie sich ausschließlich an gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlägen?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und eine schöne Restwoche.


    Betriebsnummer: 46380256

     

  • 02
    RE: Steuerfreiheit Überstundenzuschläge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist nicht davon auszugehen, dass ab 01.01.2026 eine Regelung zur Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen in Kraft tritt.


    Soweit bekannt, wird zwischen den Kollisionspartnern über Ob und Wie entsprechender Regelungen noch diskutiert.. Sichere Aussagen, ob überhaupt und ggf. mit welchem Inhalt (sowie wann) ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, sind daher nicht möglich. Die bisherigen Planungen betrafen jedenfalls Einkommensteuerfreiheit für Überstundenzuschläge von bis zu 25 % des Grundlohns. Dabei wäre irrelevant, an welchen Wochentagen die Überstunden geleistet werden, ob die Zuschläge gesetzlich vorgeschrieben, vertraglich geschuldetet oder arbeitgeberseits freiwillig geleistet sind.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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