Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage betreffend der Regelung zum 01.01.2026 „Steuerfreiheit Überstundenzuschläge“.
Wir zahlen für Samstagsdienste freiwillig einen Zuschlag von 50 % für die geleistete Arbeit aus. Würde die Steuerfreiheit auch diese Samstagsdienste betreffen, oder orientiert sie sich ausschließlich an gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlägen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und eine schöne Restwoche.
Betriebsnummer: 46380256