Expertenforum - Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 34EStG

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  • 01
    Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 34EStG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Wir möchten unseren Arbeitnehmern im Rahmen der Gesundheitsförderung die Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen nach § 3 Nummer 34 EStG ermöglichen (max. 600 Euro pro Jahr). Wir wissen wir müssen die Teilnahmebestätigung und den Nachweis der Zertifizierung zu den Lohnunterlagen nehmen. Müssen wir den in Anspruch genommenen Betrag auch im Lohnkonto dokumentieren? Die 600 Euro sind ein Jahresbetrag. Kann der Mitarbeiter die 600 Euro beispielsweise schon am 02. Januar komplett in Anspruch nehmen? Was wäre, wenn der Mitarbeiter dann am 31.05. ausscheidet? Sind dann trotzdem die 600 Euro steuerfrei oder wird das dann nur anteilig steuerfrei?

    Was wäre, wenn ein Mitarbeiter erst am 01.12. Eintritt? Wären dann trotzdem für das Jahr (hier Dezember) 600 Euro steuerfrei? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 34EStG

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Rahmen von § 3 Nr. 34 EStG angesetzte Beträge müssen auch im Lohnkonto dokumentiert werden (u.a., um das Erreichen des Freibetrags und ggf. das "Einsetzen" von Steuer- und Beitragspflichten zu erfassen).


    Der Jahres-Freibetrag wird von den Finanzbehörden als arbeitgeberbezogen angesetzt. Auch bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses kann also der volle Betrag als Freibetrag verwendet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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