Liebes Team,
ein Kind eines Arbeitnehmers ist 4 Jahre alt und wird ab 1. April 2025 in der französischen Grundschule "Ecole Maternelle" in Berlin gehen.
Können die Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden?
Das Kind ist ja noch nicht schulpflichtig mit 4 Jahren. Das Gesetz sagt, dass Unterbringung
(einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei erstattet werden kann.
Macht es einen Unterscheid, wenn der Arbeitnehmer kein klassischer Arbeitnehmer ist, sondern ein 100%iger sv-freier Gesellschafter-Geschäftsführer?
Es geht um
- 5.200 € Kosten für die Schule allein
- zzgl. 74 € / Woche für die Betreuung außerhalb der Schulzeiten.
- 150 € / Monat für die Essenskosten
Vielen Dank
Torsten Kalb