Expertenforum - Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten Grundschule Ecole Maternelle (4 Jahre alt)

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  • 01
    Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten Grundschule Ecole Maternelle (4 Jahre alt)

    Liebes Team,


    ein Kind eines Arbeitnehmers ist 4 Jahre alt und wird ab 1. April 2025 in der französischen Grundschule "Ecole Maternelle" in Berlin gehen.

    Können die Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden?

    Das Kind ist ja noch nicht schulpflichtig mit 4 Jahren. Das Gesetz sagt, dass Unterbringung

    (einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei erstattet werden kann.


    Macht es einen Unterscheid, wenn der Arbeitnehmer kein klassischer Arbeitnehmer ist, sondern ein 100%iger sv-freier Gesellschafter-Geschäftsführer?


    Es geht um

    - 5.200 € Kosten für die Schule allein

    - zzgl. 74 € / Woche für die Betreuung außerhalb der Schulzeiten.

    - 150 € / Monat für die Essenskosten


    Vielen Dank

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten Grundschule Ecole Maternelle (4 Jahre alt)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall bestehen keine Probleme für die steuerfreie Kostenerstattung mit Blick auf das Alter des Kindes (eindeutig fehlende Schulpflicht) sowie mit Blick auf den Empfänger (auch Gesellschafter/Geschäftsführer trotz SV-Freiheit Arbeitnehmer im Sinne von § 3 Nr. 33 EStG, solange/soweit ein entsprechender Dienstvertrag besteht).


    Prüfbedürftig ist allerdings, welche Leistungen der Ecole Maternelle als "Unterbringung und Betreuung" betrachtet werden können. Unproblematisch steuerlich privilegiert sind zunächst die Beträge für Betreuung außerhalb des Schulzeiten und Essenskosten.


    Bei den weiteren EUR 5.200 "Kosten für die Schule allein" ist eine steuerfreie Arbeitgebererstattung nur möglich, wenn diese Kosten "Unterbringung und Betreuung" betreffen. Entstehen die Kosten demgegenüber für die Beschulung des Kindes (ungeachtet noch fehlender Schulpflicht), also Wissensvermittlung z.B. vergleichbar den Kosten einer privaten Musikschule, dann sind sie nicht nach § 3 Nr. 33 EStG privilegiert.


    Bei Zweifeln kann - mit entsprechender Aufstellung der vergüteten Schulleistungen - eine Anrufungsauskunft des Betriebsstätten-Finanzamts nach § 42e EStG eingeholt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten Grundschule Ecole Maternelle (4 Jahre alt)

    super :) So habe ich mir das auch gedacht. Vielen Dank.

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