Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin ist zum 31.01.2025 ausgeschieden.
Im Februar erfolgte für 01.2025 nochmals eine Nachzahlung (Urlaubsabgeltung etc.).
Aufgrund vom Steuerzufluss wurde für 02.2025 nochmal ein eneue elektr. Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Betreffend der entsprechenden Lohnsteuerklasse hatte ich bereits vor kurzer Zeit eine Fragestellung eingestellt, die mir auch entsprechend beantwortet wurde.
Die Mitarbeiterin hat uns die Info gegeben, dass sie bis einschl. 14.02.2025 in einem neuen Beschäftigungsverhältnis stand. Danach nicht mehr.
Ist dennoch für den kompletten Februar 2025 Seitens von uns die Steuerklasse 6 anzusetzen oder muss hier vom 01.02.2025 - 14.02.2025 die Steuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber) angesetztw werden und ab dem 15.02.2025 wieder Hauptarbeitgeber?
Vorab Danke.