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  • 01
    Steuerberatung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine allgemeine Frage zu den 600 Euro Gesundheitsvorsorge Prävention.


    Wenn ein Mandant mit ungefähr 100 Mitarbeitern diesen für ihre Gesundheit etwas Gutes tun möchte und auf Wunsch ein „Großes Blutbild“ bezahlt.


    Kann dieses Geld als Prävention bzw. als Leistung für den gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil anerkannt werden? Lt. GKV Spitzenverband steht in den Richtlinien nicht explizit drin, dass so ein großes Blutbild zu den geförderten Präventionen zählt.


    Kann das Geld als Prävention im Zuge der 600 Euro Gesundheitsförderung SV frei gezahlt werden?

    Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre Antwort.

    Ines

  • 02
    RE: Steuerberatung

    Hallo Ines,
     
    Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind steuer- und damit auch beitragsfrei, soweit sie den Betrag von 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Steuer- und Beitragsfreiheit gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Barzahlungen. Die Zuwendungen können sowohl für interne als auch für externe Maßnahmen gewährt werden.
     
    Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, sind steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Der Nachweis der Zertifizierung des Anbieters nach den §§ 20 und 20b SGB V ist vom Anbieter der Gesundheitsmaßnahme gegenüber der Zentralen Prüfstelle für Prävention zu erbringen. Das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ zur Zertifizierung von Präventionskursen wird seither ausschließlich von der Zentralen Prüfstelle für Prävention vergeben und ist grundsätzlich von allen beteiligten Krankenkassen akzeptiert. Die Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.
     
    Die Zertifizierung des Anbieters ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung bzw. die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Die „bloße“ Kostenübernahme eines großen Blutbilds ist wie von Ihnen beschrieben im Leitfaden Prävention nicht als begünstigte Maßnahme im Sinne dieser Regelung aufgeführt. Demzufolge ist nach unserer Auffassung eine steuer- und beitragsfreie Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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