Expertenforum - Statusfeststellungsverfahren

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  • 01
    Statusfeststellungsverfahren

    Bei Neueinstellung von Ehegatten oder Abkömmlingen muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung das Statuskennzeichen "1" angeben, damit ein Statusfeststellungsverfahren vorgenommen wird.

    Mir geht es um den Begriff "Arbeitgeber"

    Können Sie mir bitte mitteilen, bei welcher Rechtsform des Arbeitgebers genau das Schlüsselkennzeichen "1" bei Neueinstellungen zu setzen ist um das obligatorisches Statusfeststellungsverfahren auszulösen bzw. bei welcher Rechtsform kein Statusfeststellungsverfahren vorgesehen ist.

  • 02
    RE: Statusfeststellungsverfahren

    Hallo Herr Wagenknecht,
     
    das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten oder Abkömmlinge ist obligatorisch, sofern es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person (z. B. Einzelfirma) handelt.
     
    Besteht dagegen ein Beschäftigungsverhältnis mit einer juristischen Person (z. B. GmbH), ist - unabhängig von den Mehrheitsanteilen des Ehegatten in der GmbH - kein Statuskennzeichen zu übermitteln, da hier das Beschäftigungsverhältnis ausschließlich mit der GmbH besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Statusfeststellungsverfahren

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

    Und wie ist bei Personengesellschaften z.B. GbR, PartG oder KG.

    Ist hier ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren vorgesehen und somit bei der Anmeldung eines Ehegatten/Abkömmling das StatusKZ "1" zu melden?

  • 04
    RE: Statusfeststellungsverfahren

    Hallo Herr Wagenknecht,
     
    das obligatorische Statusfeststellungsverfahren von Ehegatten oder Abkömmlingen ist nach unserem Verständnis vorzunehmen, wenn es sich bei den Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) handelt.
     
    Im Zweifelsfall ist es ratsam, die weitere Vorgehensweise mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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