Bei Neueinstellung von Ehegatten oder Abkömmlingen muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung das Statuskennzeichen "1" angeben, damit ein Statusfeststellungsverfahren vorgenommen wird.
Mir geht es um den Begriff "Arbeitgeber"
Können Sie mir bitte mitteilen, bei welcher Rechtsform des Arbeitgebers genau das Schlüsselkennzeichen "1" bei Neueinstellungen zu setzen ist um das obligatorisches Statusfeststellungsverfahren auszulösen bzw. bei welcher Rechtsform kein Statusfeststellungsverfahren vorgesehen ist.