Sehr geehrtes Experten-Team,
es geht um folgenden Sachverhalt:
der Ges. GF ist zu 30% an der GmbH beteiligt
Dem Ges. GF ist im Gesellschaftsvertrag eine Sperrminorität eingeräumt
Der Ges. GF ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Es wird zwar noch die Statusfeststellung eingereicht, aber eine Einschätzung im Vorfeld wäre hilfreich.
Besteht hier die Möglichkeit von der SV vollständig befreit zu werden?
Welche Vereinbarungen sollten im Vorfeld noch geregelt sein?
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Gebert & Rentschler