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  • 01
    Startgebühr für Firmenwandertag/Arbeitslohn/Sachbezug

    Sachverhalt:

    Das Unternehmen nimmt an einem Firmenwandertag teil (über einen externen Anbieter organisiert). Alle MA sind eingeladen, nur ein Teil macht mit. Die Veranstaltung findet in der Freizeit statt. Die Teilnahme-/Startgebühr pro MA beträgt 41,89 Euro brutto. Das Unternehmen nimmt die Anmeldung vor und bezahlt die Gesamt-Rechnung direkt an den Anbieter.

    Fragen:

    1. Sind die 41,89 Euro/MA brutto als Arbeitslohn zu behandeln?

    2. Wenn ja, kann die Teilnahme/Startgebühr als Sachbezug gewertet werden und kann hierfür die 50-Euro-Freigrenze/mtl/MA in Anspruch genommen werden ?

    Vielen Dank für eine Rückinfo.

     

  • 02
    RE: Startgebühr für Firmenwandertag/Arbeitslohn/Sachbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich wäre der geldwerte Vorteil (Übernahme der Startgebühr) als Arbeitslohn zu behandeln.


    Sofern der unbesteuerte Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG noch nicht anderweitig verbraucht ist, kann die Startgebühr nach dieser Vorschrift unbesteuert bleiben.


    Alternativ wäre möglich, die Beträge als Kosten einer Betriebsveranstaltung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a Satz 3 EStG unbesteuert zu lassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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