Sachverhalt:
Das Unternehmen nimmt an einem Firmenwandertag teil (über einen externen Anbieter organisiert). Alle MA sind eingeladen, nur ein Teil macht mit. Die Veranstaltung findet in der Freizeit statt. Die Teilnahme-/Startgebühr pro MA beträgt 41,89 Euro brutto. Das Unternehmen nimmt die Anmeldung vor und bezahlt die Gesamt-Rechnung direkt an den Anbieter.
Fragen:
1. Sind die 41,89 Euro/MA brutto als Arbeitslohn zu behandeln?
2. Wenn ja, kann die Teilnahme/Startgebühr als Sachbezug gewertet werden und kann hierfür die 50-Euro-Freigrenze/mtl/MA in Anspruch genommen werden ?
Vielen Dank für eine Rückinfo.