Expertenforum - Staatsbürgerschaft

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  • 01
    Staatsbürgerschaft

    Wir haben eine Mitarbeiterin, die seit dem Eintritt 2007 mit der deutschen Staatsbürgerschaft angelegt wurde. Sie ist aber Österreicherin. Wie weit in die Vergangenheit muss der Datensatz geändert werden? Oder reicht es aus, wenn sie ab jetzt korrekt erfasst wird?

  • 02
    RE: Staatsbürgerschaft

    Hallo Mundt,
     
    fehlerhafte Meldungen hinsichtlich des Namens, der Anschrift, des Aktenzeichens/der
    Personalnummer des Beschäftigten, der Staatsangehörigkeit und zu den Betriebsdaten
    können nicht storniert, sondern sind grundsätzlich in richtiger Form neu zu melden.
    Dazu ist in der Meldung zur Sozialversicherung „Änderung der Staatsangehörigkeit“ (Abgabegrund „63“) der Schlüssel der richtigen Staatsangehörigkeit einzutragen.
     
    Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, ist es durchaus sinnvoll, den richtigen Staatsangehörigkeitsschlüssel von Beginn an zu verwenden. Sofern im Laufe der Beschäftigung ein fehlerhafter Staatsangehörigkeitsschlüssel bemerkt wird, könnte dieser nach unserer Auffassung mit der nächsten zu erstellenden DEÜV-Meldung  korrigiert werden.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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