Guten Morgen,
wir haben eine Beschäftigte, die beim Bundessprachenamt beschäftigt ist und sich im unbezahlten Sonderurlaub befindet. Sie ist dennoch freiwillig über das Europäische Patentamts versichert. Sie wurde aufgrund ihres Alters (über 55 Jahre) von einer Pflichtversicherung abgelehnt. Wie hat nun die Sozialversicherungsrechtliche Bewertung zu erfolgen? Kann die Versicherung des Europäischen Patentamts "Cigna Healthcare" für die Beschäftigte eine GKV Mitgliedschaft ersetzen?
Vielen Dank im Voraus!