Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten einem unserer Arbeitnehmer zukünftig zum geschuldeten Entgelt einen Fahrtkostenzuschuss für seine tatsächlichen Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte analog der Pendlerpauschale (30cent für die ersten 20km, 38 Cent ab dem 21. km) gewähren, bspw. im Januar für 20 Arbeitstage. Diesen Betrag möchten wir als Arbeitgeber mit der 15%tigen Pauschalversteuerung abrechnen.
Ist es korrekt, das dieser Betrag (in unserem Fall im Januar 241,60 €) dann sozialversicherungsfrei abgerechnet werden kann, da hier eine Ausnahmeregelung bezüglich der Beitragsfreiheit für pauschal versteuerten Fahrkostenersatz existiert?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
T. Kuhn