Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter (Regelaltersgrenze wurde noch nicht erreicht) hat einen Bescheid der BG RCI zur Erwerbsminderung und der zugesprochenen Rente zugesendet. Es wird aufgrund eines Arbeitsunfalls auf unbestimmte Zeit ab Oktober 2024 aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls und dadurch Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % gezahlt.
Unseres Erachtens liegt demnach eine Teilerwerbsminderungsrente vor, die keinerlei Auswirkung auf die Verbeitragung des Entgelts der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie Meldung der DEÜV-Personengruppe mit sich zieht. Es besteht weiterhin in allen Zweigen der SV Sozialversicherungspflicht.
Ist das korrekt?
Vielen Dank.