Expertenforum - Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis & Bezug einer BG-Rente

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  • 01
    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis & Bezug einer BG-Rente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter (Regelaltersgrenze wurde noch nicht erreicht) hat einen Bescheid der BG RCI zur Erwerbsminderung und der zugesprochenen Rente zugesendet. Es wird aufgrund eines Arbeitsunfalls auf unbestimmte Zeit ab Oktober 2024 aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls und dadurch Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % gezahlt.


    Unseres Erachtens liegt demnach eine Teilerwerbsminderungsrente vor, die keinerlei Auswirkung auf die Verbeitragung des Entgelts der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie Meldung der DEÜV-Personengruppe mit sich zieht. Es besteht weiterhin in allen Zweigen der SV Sozialversicherungspflicht.


    Ist das korrekt?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis & Bezug einer BG-Rente

    Guten Tag,
     
    Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden beschäftigt werden, sind in dieser Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung sind Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu entrichten. Diese Personen sind mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ (Personengruppenschlüssel „101“) zu melden.
    Wir bestätigen Ihnen gerne, dass Ihre Einschätzung korrekt ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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