Guten Tag,
wenn wir eine Auszubildenden nach der Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernehmen, dieser für ein Vollzeitstudium freigestellt wird und eine monatliche "Studienbeihilfe/Stipendium" von uns erhält, besteht dann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Die Praxisphasen und Bachelorarbeit im Rahmen des Studiums sollen bei uns im Unternehmen absolviert werden.
Wie verhält es sich mit der Sozialversicherungspflicht, wenn die Studienbeihilfe nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewährt wird, sondern lediglich an Studenten gezahlt wird, die vorher noch keinen Bezug zum Unternehmen haben?
Ich wäre dankbar für einen Hinweis auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen oder Rechtsquellen.
Vielen Dank vorab!