Sehr geehrte Damen und Herren,
ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer fällt im Dezember einmalig unter die Mini-Job Grenze vom Gehalt, erhält 500 €. Ansonsten im Übergangsbereich.
Ziehe ich dem Arbeitnehmer von den 500 € die Arbeitnehmeranteile KV, PV, AV und RV ab ??und wenn ja, in welcher Höhe.
Mit freundlichem Gruß