Guten Tag,
wir stellen zum 01.01.2023 ein Mitarbeiter ein (Angestelltenverhältnis)
Der Mitarbeiter wird mit seinem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Derzeit und bis 31.12.2022 ist der Mitarbeiter bei uns als Freelancer tätig und privat krankenversichert.
Ab 01.01.2023 tritt m.E. die Pflichtversicherung. Ist das korrekt und müssen gewisse Dinge noch beachtet werden?
Vielen Dank.