Hallo zusammen,
für unsere Mitarbeiter wurde eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Die Mitarbeiter können keine Geldleistungen aus dem Vertrag geltend machen sondern lediglich die Leistungen. Ebenfalls sind wir als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.
Der Beitrag zur Versicherung wird einmal jährlich für die Mitarbeiter bezahlt und beläuft sich pro Mitarbeiter auf 780 Euro. Die Versicherung bucht den jährlichen Beitrag erstmalig im Januar 2025 ab.
Die Kosten möchten wir als Arbeitgeber vollständig übernehmen. In der Lohnsteuer haben wir das Verfahren des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gewählt und beim Betriebsstättenfinanzamt einen besonderen Pauschsteuersatz beantragt, welcher auch genehmigt wurde.
Nun stellt sich die Frage, wie dieser geldwerte Vorteil in Höhe von 780 Euro pro Mitarbeiter in der Sozialversicherung zu behandeln ist.
Besteht hier Beitragspflicht in allen Zweigen oder ist der Bezug beitragsfrei, wie es zum Beispiel auch bei pauschal besteuerte Entfernungspauschalen (Fahrkostenerstattungen) der Fall ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.