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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherung in der Elternzeit

    Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit. Sie möchte einige wenige Stunden bei bei uns als ihren eigentlichen Arbeitgeber arbeiten.

    Wir würden einen Teilzeitvertrag mit ihr machen wollen mit einem Arbeitstag pro Woche.

    Ist für die Dauer des Vertrages die Elternzeit unterbrochen?

    Wenn ja, wie wirkt sich diese Zeit auf die Rentenpunkte aus.

    Wir möchten, dass die Arbeitnehmerin in keiner Weise in der Sozialversicherung besonders bei der Rentenanrechnungszeit durch diese stundenweise Beschäftigung benachteiligt wird.


     

  • 02
    RE: Sozialversicherung in der Elternzeit

    Guten Tag,
     
    der grundsätzliche Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
     
    Während der Elternzeit darf eine Erwerbstätigkeit bis maximal 32 Wochenstunden ausgeübt werden (§ 15 Abs. 4 BEEG).
    Innerhalb dieses Rahmens wird durch die Beschäftigung die Elternzeit nicht unterbrochen.
     
    Insoweit besteht im Sinne der Rentenversicherung eine Beitragszeit und eine Kindererziehungszeit nebeneinander.
     
    Welche Auswirkungen die Zeiten in dieser Konstellation auf die individuelle Rentenberechnung haben, kann im Rahmen dieses Forums
    nicht beantwortet werden.
     
    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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