Kann ein Abeitnehmer in Teilzeit und mit einem Nebengewerbe auch als kurzfristig Beschäftigter angemeldet werden?
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Sozialversicherung
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RE: Sozialversicherung
Guten Tag,
wir bitten Sie, Ihre Fragestellung zu konkretisieren.
- Wie hoch ist das Arbeitsentgelt?
- Ist die Beschäftigung zeitlich befristet?
- Arbeitsstunden und Aufwand für das Nebengewerbe sowie die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit?
- Werden eigene Mitarbeiter beschäftigt?
- Liegt eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung vor und soll eine kurzfristige Beschäftigung zusätzlich - neben der Selbstständigkeit und Teilzeittätigkeit - ausgeübt werden?
Bitte bedenken Sie, dass wir in keinem Fall eine verbindliche Beurteilung vornehmen können. Diese erhalten sie nur von der zuständigen Krankenkasse nach Klärung der selbstständigen Haupt- oder Nebenberuflichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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