Sehr geehrte Damen und Herren,
im November erfolgt die Auszahlung der Jahressonderzahlung.
Das Abrechnungsprogramm bringt hierbei den Hinweis bei Mitarbeiter*innen, die im laufenden Jahr anfangen, dass der sonstige Bezug nach Jahrestabelle versteuert wird, da Vorverdienst fehlt.
Bei Einstellungen erfolgt Seitens von uns nie die Abfrage bzw. lassen wir uns nie die Lohnsteuerbescheinigung vorlegen, wie viel im vorhergehenden Arbeitsverhältnis verdient wurde. Es ist u.a. auch oftmals Schwierig diese Daten final abzufragen, da auch Rückrechnungen der vorhergehenden AG erfolgt, so dass nie die "finalen" Daten vorgelegt werden können bzw. die Mitarbeiter daran denken uns dies vorzulegen. Für den Mitarbeiter ist diese Thematik der Anfrage/erforderlichen Unterlagen grundlegend schwierig.
-Welche Folgen hat es, wenn der Vorverdient nicht eingetragen wird?
-ist es eine grundlegende Pflicht den Vorverdienst einzutragen?
Danke vorab.