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  • 01
    Sonstiger Bezug nach Jahrestabelle versteuert, da kein Vorverdienst eingetragen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im November erfolgt die Auszahlung der Jahressonderzahlung.

    Das Abrechnungsprogramm bringt hierbei den Hinweis bei Mitarbeiter*innen, die im laufenden Jahr anfangen, dass der sonstige Bezug nach Jahrestabelle versteuert wird, da Vorverdienst fehlt.


    Bei Einstellungen erfolgt Seitens von uns nie die Abfrage bzw. lassen wir uns nie die Lohnsteuerbescheinigung vorlegen, wie viel im vorhergehenden Arbeitsverhältnis verdient wurde. Es ist u.a. auch oftmals Schwierig diese Daten final abzufragen, da auch Rückrechnungen der vorhergehenden AG erfolgt, so dass nie die "finalen" Daten vorgelegt werden können bzw. die Mitarbeiter daran denken uns dies vorzulegen. Für den Mitarbeiter ist diese Thematik der Anfrage/erforderlichen Unterlagen grundlegend schwierig.


    -Welche Folgen hat es, wenn der Vorverdient nicht eingetragen wird?

    -ist es eine grundlegende Pflicht den Vorverdienst einzutragen?


    Danke vorab.

     

  • 02
    RE: Sonstiger Bezug nach Jahrestabelle versteuert, da kein Vorverdienst eingetragen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die mitgeteilte brechnungsweise ist korrekt, da es sich bei der Jahressonderzahlung um sonstige Bezüge handelt, die nach Jahreslohnsteuertabelle belastet werden.


    Es besteht keine Pflicht zur Abfrage des Vorverdienstes bei neu eintretenden Mitarbeitern. (Ob überhaupt entsprechende Fragereche des neuen Arbeitgebers und Auskunftspflichten der Arbeitnehmer bestehen, wäre arbeitsrechtlich abzuklären, ist für die lohnsteuerliche Beurteilung aber aber irrelevant.)


    Die fehlende Eintragung/Verwendung des Vorverdienstes ist folglich lohnsteuerlich einwandfrei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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