Expertenforum - Sonntagszuschläge 25%

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  • 01
    Sonntagszuschläge 25%

    Arbeitnehmer leistet seine vereinbarte Arbeitszeit gelegentlich auch Sonntags. Für die auf den Sonntag entfallende Arbeitszeit, gewährt der Arbeitgeber einen Sonntagszuschlag von 25%.

    Dies ist jedoch freiwillig und beruht nicht auf Tarifvertrag oder arbeitsvertraglichen Bestimmungen.

    Ist der Sonntagszuschlag 25% lohnsteuerfrei?

  • 02
    RE: Sonntagszuschläge 25%

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Beispiel ist der gezahlte Sonntagszuschlag von 25 % lohnsteuerfrei, da § 3b Abs. 1 EStG nicht darauf abstellt, ob die jeweiligen Zuschläge tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldet sind. Auch einseitig und freiwillig vom Arbeitsgeber gewährte Zuschläge sind also steuerlich privilegiert.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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