Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Beschäftigter hat ab März 2024 keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung. Durch das Lohnprogramm wurde eine 51er Unterbrechungsmeldung erstellt.
Im November 2024 erhielt er Jahressonderzahlung.
Durch das Lohnprogramm wurde die bereits erstellte Unterbrechungsmeldung storniert und der Betrag um die Jahressonderzahlung erhöht (neue 51er Unterbrechungsmeldung)
Die Krankenkasse fordert nicht das Stornieren der 51 er Meldung sondern die 54er Sondermeldung mit separater Ausweisung der Jahressonderzahlugn.
Was ist richtig?
Danke für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
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