Sehr geehrte Damen und Herren,
ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer erhielt von der Bundeswehr die Aufforderung zum Dienstantritt zum 01.10.2025.
Er wird als Soldat auf Zeit vorerst für 6 Monate eingestellt. D. h. für uns ist für diesen Zeitraum das Arbeitsplatzschutzgesetz anzuwenden.
Ist der DEÜV-Abmeldegrund 30 korrekt?
(im Gegensatz zu früher den Unterbrechungsmeldungen Grund 53 bei Wehrpflicht)
Danke.
Mit freundlichen Grüßen