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  • 01
    Soldat auf Zeit vorerst 6 Monate - Abmeldung mit Grund 30 ?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer erhielt von der Bundeswehr die Aufforderung zum Dienstantritt zum 01.10.2025.

    Er wird als Soldat auf Zeit vorerst für 6 Monate eingestellt. D. h. für uns ist für diesen Zeitraum das Arbeitsplatzschutzgesetz anzuwenden.

    Ist der DEÜV-Abmeldegrund 30 korrekt?

    (im Gegensatz zu früher den Unterbrechungsmeldungen Grund 53 bei Wehrpflicht)


    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: Soldat auf Zeit vorerst 6 Monate - Abmeldung mit Grund 30 ?

    Guten Tag,
     
    in Ihrem Fall endet das Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt mit dem 30.09.2025 und eine Abmeldung mit Grund „30“ ist zu erstellen.
    Durch das Arbeitsplatzschutzgesetz ist lediglich der Arbeitsplatz bei Wiederaufnahme der Beschäftigung garantiert. In diesem Fall erfolgt eine neue Anmeldung mit Grund „10“.
     
    Eine Unterbrechungsmeldung ist nicht zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Soldat auf Zeit vorerst 6 Monate - Abmeldung mit Grund 30 ?

    Danke!

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