Hallo AOK-Expertenteam,
meine Frage betrifft das Thema Sofortmeldung gem. § 28a Abs. 4 SGB IV.
In einem Unternehmen der Chemiebranche (Geltung des Tarifvertrages der Chemischen Industrie) sind mehrere Mitarbeiter als Werkschutz (u.a. Bewachungsaufgaben) beschäftigt. Sie sind in einer eigenen Abteilung zusammengefasst. Ist für diese Beschäftigten die Abgabe einer Sofortmeldung erforderlich?
Viele Grüße
Dirk Golisch