Hallo Expertenteam,
ab dem 01.01.2023 hat sich bei der Abgeltung von Überstunden etwas geändert.
Fall: Eine Mitarbeiterin ist zum 31.12.2022 ausgeschieden. Im Januar 2023 sollen die noch vorhandenen Überstunden ausbezahlt werden. Die Mitarbeiterin ist jedoch erkrankt, die Lohnfortzahlung ging bis zum 16.03.2022.
Ist es korrekt, wenn wir die Überstunden per Rückrechnung auf den Monat März 2022 setzen, obwohl der März nur 16 SV-Tage hat? Die Lohnart ist als EGA, sonstiger Bezug, mit Umlagepflicht und Unfallversicherung mit Zuordnung im Monat der Zahlung geschlüsselt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.