Expertenforum - SFN-Zuschläge als Summe

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  • 01
    SFN-Zuschläge als Summe

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu SFN-Zuschlägen im Bereich der Gastronomie.

    Die Zuschläge wurden bisher in einer Summe erfasst.

    Beispiel:

    1 x Nacht-, Sonn- u. Feiertagszuschläge (sv + st.-frei): 120,37 €

    Ist das so zulässig?

    Meiner Meinung nach müssen die Stunden mit der jeweiligen Lohnart und Zuschlagssatz einzeln aufgeführt werden.

    Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

  • 02
    RE: SFN-Zuschläge als Summe

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach der korrekten Erfassung betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, der zuständigen Finanzbehörde oder Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: SFN-Zuschläge als Summe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 3b EStG muss aus dem Lohnkonto ersichtlich oder sonst nachweisbar sein, dass die Voraussetzungen der Norm vorliegen, also der Arbeitnehmer im jeweiligen Zeitraum tatsächlich im entsprechenden Umfang Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit geleistet hat.

    Eine genaue Angabe der Tage mit Anfangs- und Endzeiten der Arbeit ist entbehrlich, wenn sich der Nachweis „ausreichender“ SFN-Arbeitszeiten anderweitig führen lässt (z.B.: Arbeitnehmer ganzjährig ausschließlich an Sonn- und Feiertagen tätig oder – im konkreten Fall der Gastronomie: Öffnungs- und Arbeitszeiten von 20 bis 2 Uhr).

    Lässt sich hingegen nicht prüfen, ob die SFN-Arbeitszeiten ausreichen, um die Zuschläge zu rechtfertigen, kann die Vergütung nicht als steuerfrei behandelt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: SFN-Zuschläge als Summe

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

    Also ist es zulässig, es auf der Lohnabrechnung in einer Summe zu erfassen, wenn die "dazugehörigen" Stundenerfassungsnachweise vorliegen, aus denen die einzelnen Stunden hervorgehen?

  • 05
    RE: SFN-Zuschläge als Summe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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