Hallo liebes AOK-Team,
bei uns arbeitet ein hauptberuflich Selbständiger noch zusätzlich in einer Nebentätigkeit. Das Gehalt liegt in der Gleitzone. Ist es richtig, dass wir dieses Gehalt beitragsmäßig auch entsprechend in der Gleitzone abrechnen dürfen. Der MA wäre somit in der KV und PV frei, und die Beiträge der RV + AlV unterliegen der Gleitzeitregelung?
Wäre dies auch so, wenn der Mitarbeiter statt Selbständig, in seiner hauptberuflichen Tätigkeit angestellter Beschäftigter wäre? Oder sind hier dann die beiden Gehälter für die evtl. Anwendung der Gleitzone zu addieren?
Vorab vielen Dank!