Expertenforum - Selbständiger mit Nebenjob in der Gleitzone

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  • 01
    Selbständiger mit Nebenjob in der Gleitzone

    Hallo liebes AOK-Team,

    bei uns arbeitet ein hauptberuflich Selbständiger noch zusätzlich in einer Nebentätigkeit. Das Gehalt liegt in der Gleitzone. Ist es richtig, dass wir dieses Gehalt beitragsmäßig auch entsprechend in der Gleitzone abrechnen dürfen. Der MA wäre somit in der KV und PV frei, und die Beiträge der RV + AlV unterliegen der Gleitzeitregelung?

    Wäre dies auch so, wenn der Mitarbeiter statt Selbständig, in seiner hauptberuflichen Tätigkeit angestellter Beschäftigter wäre? Oder sind hier dann die beiden Gehälter für die evtl. Anwendung der Gleitzone zu addieren?

    Vorab vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Selbständiger mit Nebenjob in der Gleitzone

    Hallo Mannheimer 23,
     
    für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000,00 € im Monat ist die Beitragsberechnung im Übergangsbereich vorzunehmen.
     
    Sofern – wie in Ihrem Fall - ein Arbeitnehmer neben der Beschäftigung eine „hauptberuflich“ selbstständige Tätigkeit ausübt, findet der Übergangsbereich für die Beitragsberechnung aus der Beschäftigung in den Zweigen der Renten- und Arbeitslosenversicherung Anwendung.
     
    Die Einnahmen des Mitarbeiters aus einer neben der Beschäftigung ausgeübten selbstständigen Tätigkeit werden bei der Feststellung, ob der Übergangsbereich anzuwenden ist, nicht berücksichtigt.
     
    Werden dagegen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Anwendung des Übergangsbereichs die Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzurechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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