Eine Krankenkasse fordert uns auf, einen Mitarbeiter als Selbständigen abzurechnen, ich habe hier im Forum bereits die Antwort erhalten, SV-Schlüssel 0110 und Personengruppenschlüssel 101. Müssen wir als Arbeitgeber dann einen Zuschuss zur KV und PV zahlen oder hat hier die Beschäftigung als Selbständiger Vorrang und er muss sich selbst privat versichern?
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Selbständigen abrechnen
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RE: Selbständigen abrechnen
Guten Tag,
da der betreffende Arbeitnehmer nach Ihren Angaben hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und somit nicht krankenversicherungspflichtig ist (§ 5 Abs.5 SGB V), besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zu einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da hauptberuflich selbstständige Personen nicht zu den in § 257 SGB V genannten Personenkreisen gehören.
Sofern der Arbeitgeber in einem solchen Fall dem Mitarbeiter einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis zahlt, stellt dieser einen geldwerten Vorteil dar, der beitragspflichtig in der Sozialversicherung abzurechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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