Guten Tag,
ein Mitarbeiter, welcher in Elternzeit ist, arbeitet in dieser Zeit als Minijobber .
Wie verhält es sich bei Schwerbehindertenabgabe, werden dann wirklich beide Arbeitsplätze gezählt (der Minijob wird ja wieder abgezogen)?
Als Vertretung ist auch ein Mitarbeiter eingestellt worden, aber auch "nur" als Minijobber.
Somit bleibt der Mitarbeiter in Elternzeit für das gesamte Jahr als 1 Arbeitsplatz anrechenbar?Vielen Dank.